Hilfe im Haushalt, Betreuung, medizinische Fußpflege

mobil für Senioren

Dienstleistungen mit

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Wir unterstützen, begleiten und betreuen Senioren und Pflegebedürftige im Haushalt, in der Freizeit oder bei sonstigen Terminen. Mit Aktivitäten und Mobilisation helfen wir Ihnen die Selbständigkeit zu erhalten. Angehörigen bieten wir stundenweise Entlastung oder geben Hilfestellung bei den pflegerischen Aufgaben.

Welche Leistung(en) dürfen wir für Sie übernehmen?

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mitteilung.

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Bei unseren Leistungen handelt es sich um Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI. Die Tätigkeiten als Alltagsbegleiter und Pflegebegleiter und die haushaltsnahen Dienstleistungen werden ab Pflegegrad 1 über den sogenannten Entlastungsbetrag von den Pflegekassen übernommen.
Ab Pflegegrad 2 kann stundenweise Betreuung von Pflegebedürftigen über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.


Wir sind durch das Bayerische Landesamt für Pflege als Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und für die Unterstützung in der Haushaltsführung anerkannt. 

 

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Arbeits- und Fahrtkosten bis max. 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld.